NEUE CORNONA REGELN
Ab dem 01.12.2021 tritt in Niedersachsen die 2. Warnstufe in Kraft. Daher gilt ab Mittwoch für alle körpernahen Dienstleistungen die 2G Plus-Regel (genesen oder geimpft und getestet). Der Antigentest muss von einer anerkannten Teststelle durchgeführt und bescheinigt werden. Zudem möchte ich Sie darauf hinweisen, dass das Tragen einer FFP2-Maske verpflichtend ist.
Ich weiß, dass das für alle eine zusätzliche Belastung darstellt. Ich freue mich, wenn ich Sie trotzdem in meiner Praxis begrüßen darf.
Bleiben Sie gesund.